Malerarbeiten: Zukünftig komplett von der Steuer absetzbar!
Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 3 EStG Max. 1.200EURO im Jahr (20% von 6.000 EURO) bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus: Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt. Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Überweisung oder Kontoauszug).
>>> Download der Broschüre (Quelle: Steuerrat24)
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